Brandschutztüren
Brandschutzelemente (Feuerschutzabschlüsse) können in Verbindung mit feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden das Durchdringen von Feuer behindern. Das Baurecht gibt vor, welche Widerstandsklasse zum Einsatz kommen muss. Wir liefern Ihnen Innentüren der Bauartklasse T 30 mit 30 Minuten Feuerwiderstand (feuerhemmend) aus Holz nach individuellen Maßen, Wünschen und Oberflächen. Die Fertigung erfolgt auch nach historischen Vorbildern und mit Glasausschnitten, Oberlichtern und Seitenteilen.
Brandschutztüren müssen selbstschließende Elemente sein, die dem Feuer bzw. der Hitze direkt ausgesetzt sind und geschlossen bleiben. Dadurch wird für eine bestimmte Zeit das Durchdringen von Feuer und Wärme verhindert, was für die Rettung von Menschenleben oder Sachwerten nötig ist. Die verwendeten Beschläge und Dichtungen müssen diese Belastungszeit aushalten, weshalb hier spezielle Materialien zur Anwendung kommen.
Brandschutzverglasungen sind keine tragenden Wände und unterliegen ebenfalls einer Prüfung und Zulassung. F-Verglasungen verhindern die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Wärmestrahlung. G-Verglasungen verhindert nur die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Brandschutztüren können in Kombination mit Rauchschutz als T30 RS mit 30 Minuten Feuerwiderstand hergestellt werden.