Schallschutztüren

Um einzelne Gebäudebereiche vor Lärm zu schützen, sind schallisolierende Maßnahmen nötig.

Schallschutztüren in unterschiedlichen Schallschutzklassen müssen nicht durch gesetzliche Auflagen gekennzeichnet werden. Während der Produktion unserer Innentüren achten wir darauf, dass die Vorgaben der Schalldämmung eingehalten werden.

Auf Kundenwunsch können auch Plaketten mit den Dämmwerten der Tür angebracht werden.

Eine optimale Schallisolierung ist nur durch eine Abstimmung mit allen anderen Bauteilen eines Raumes/Hauses erreichbar.