ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Herrnhuter Holzmanufaktur GmbH (HHM), Stand September 2020

1. Anzuwendendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner werden, soweit diese nicht mit nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen, widersprochen.

3. Datenschutz
Daten unserer Kunden werden zur Durchführung des Vertrages, zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung und zur Übermittlung von Angeboten und Neuerungen genutzt.
Der Vertragspartner kann dem schriftlich widersprechen.

4. Vertragsgrundlagen
4.1 Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote unverbindlich und freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Fall erst mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Unterlagen eines Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn in unserem Angebot ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. 
Bei Erstkunden kann HHM Vorkasse verlangen.

4.2 Lieferverzögerung
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetem Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.
Kann eine Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist.
Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3. Anlieferung
Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass ein Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden,  werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus, sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen.
Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden die entsprechenden Kosten, wie Arbeitszeit und Fahrtkosten, in Rechnung gestellt.
Horizontale und vertikale Gabelzinken dürfen bei Ausladungen mit Staplern die Produkte auf den Paletten der HHM nicht berühren.
Zwingend notwendig ist bei Auftraggebern die Verwendung von geeigneten Transportwagen, um die Waren der HHM nicht zu beschädigen. Und zwar bei Transport der Waren und bei deren Umgang in Verbindung mit einer Weiterverarbeitung.

4.4. Mängelhaftung
Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Waren, wie lackierte Holzflächen und Glas sowie der Gefahr von Beschädigungen, ist der Auftraggeber unverzüglich zur Prüfung verpflichtet.
Alle offensichtlichen Mängel sind innerhalb 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. 
Auf Transportschäden ist sofort zu untersuchen. Eine Anzeige bei Transportbeschädigung einer Ware, hat sofort gegenüber dem Spediteur und HHM zu erfolgen.

4.5. Mängelausschluss
keine Mängel stellen dar:

  • Kleine Farbunterschiede im Lack und Furnier. Holz ist ein Naturprodukt.
    Bewertung von Holz- und Furnierflächen nach der Richtlinie zur visuellen Beurteilung   von Tischler- und Schreinerarbeiten, Stand 2020. Es empfiehlt sich eine aufpreis  pflichtige Zeichnung zur Furnierabwicklung bei Großflächen, z.B. Schrankwänden.
  • Einschlüsse, Kratzer und Blasen bei Glasflächen.
    Bewertung der Glasflächen nach der Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen, erarbeitet vom technischen Beirat im Institut des Glashandwerks und dem Bundesverband Flachglas e.V., Stand Mai 2009.

4.6. Gewährleistung
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftrag­geber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängig­machung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 

Gewährleistungsfristen:
HHM gegenüber Unternehmer, neue Sache:                         1 Jahr
HHM gegenüber Unternehmer, gebrauchte Sache:              Ausschluss
HHM gegenüber Privatverbraucher, gebrauchte Sache:      1 Jahr

4.7. Förmliche Abnahme
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.

4.8. Abschlagszahlung
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses in der Produktion eine Abschlagszahlung verlangt werden.

 

4.9. Zahlungen
Wechsel und Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

4.10. Fälligkeiten
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und geliefert, bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug werden Kosten und Zinsen berechnet. Im Wiederholungsfall wird HHM bei Neulieferungen Vorkasse verlangen.

4.11. Ausschluss der Aufrechnung
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

4.12. Außerordentliche Kündigung
HHM ist berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen, wenn sich die Vermögenslage des Auftraggebers verschlechtert hat oder der Auftraggeber Vertragspflichten in erheblichem Umfang verletzt hat.

4.13. Pauschalierter Schadensersatz
Kündigt ein Auftraggeber vor Ausführung einen Werkvertrag, so ist HHM berechtigt, 10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Technische Hinweise
5.1 Ein Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten
an von HHM gelieferten Produkten durchzuführen sind, insbesondere:

  • Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten

  • Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren

  • Außenanstriche (z.B. Türen) sind jeweils nach Art von Lack oder Lasur und Witterungseinfluss nachzubehandeln.

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang HHM, wenn diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegenüber HHM entstehen.

5.2. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an HHM ist und in jedem Fall vom Auftraggeber zu veranlassen ist.

5.3. Zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Abweichungen in den Ausführungen (Farbe und Struktur) bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere und Ähnliches) liegen und üblich sind.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung
Eigentum von HHM.

6.2. Ein Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände HHM unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken,  zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsgegenstände an HHM abgetreten. 
Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit, hat sich ein Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber an HHM ab.

6.4 Werden Eigentums­vorbehalts­gegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück oder Gebäude eines Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten oder bei Verkauf des Gebäudes entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentums­vorbehalts­gegenstände mit allen Nebenrechten an HHM ab.

6.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den in Verbindung stehenden, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an HHM ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftrag­geber steht HHM das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

7. Eigentums- und Urheberrecht, Geheimhaltung
Bei Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und deren geistigen Inhalten, behält HHM seine Eigentums- und Urheberrechte vor.
Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder mündlich weiter gegeben werden. Unterlagen sind im Falle der Nichterteilung eines Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Herrnhut. Gerichtsstand ist Görlitz.
HHM hat das Recht, statt den staatlichen Gerichten auch eine Schiedsgerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen.